Brauchen Motorroller hinten Blinker?
Frage von : Brauchen Motorroller hinten Blinker?
Ich habe eine Wette am laufen und die frage ist, ob Motorroller HINTEN Blinker brauchen?
Ich meine nein.
Ich habe was gefunden: http://www.stvzo.de/stvzo/B5.htm#54
Da steht: [...](5) Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an
1. einachsigen Zugmaschinen,
2. einachsigen Arbeitsmaschinen,
3. offenen Krankenfahrstühlen,
4. Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor,
5. folgenden Arten von Anhängern: [...]
Bedeutet es nicht nach 4., dass man einem Roller 50ccm, gedrosselt keinen Blinker braucht?
Beste Antwort:
Answer by toni_b_zh
Leider doch. Motorroller brauchen hinten beidseits Blinker, da das anzeigen einer Fahrtrichtungsänderung mit der Hand nicht erlaubt ist (mit rechts auch problematisch
beim Beschleunigen).
Tut mir Leid für dich, hoffentlich hast du kein Geld dabei verloren.
Gruss
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Ja, Fahrtrichtungsanzeiger sind vorgeschrieben.
also mein moped (50 ccm) hatte damals (in den neunzigern) keine blinker – daher musste ich auch mit handzeichen anzeigen, wenn ich abbiegen wollte.
4. trifft also zu.
-Alle Zweiräder müssen hintere Blinkleuchten haben !!-
Da kann Ich Dir das passende zu schreiben.Meine Guzzi Le Mans ist Baujahr 1980.Ich habe als so ziemlich einer der letzten,beim TÜV die Abnahme von Ochsenaugen in meinen Stummellenker erwirken können,-ohne die zusätzliche Montage von zusätzlichen hinten anmontierten Blinkerleuchten.
Der damalige Prüfer hat mich diese Dinger benutzen lassen und von verschiedenen Blickwinkeln und Abständen geprüft,ob die Leuchten auch von anderen Fahrzeugen wahrnehmbar wären.Fakt ist :
-Alle Baujahre nach 1980 müssen zusätzliche hintere Blinkleuchten bei der Montage von Ochsenaugen verbaut haben,da gibt es keinerlei Ausnahmegenehmigung !!-
Anhang:
-Und wenn diese hirnrissige deutsche Bürokratie schon bei Ochsenaugen unerklärlich werkelt,-wieso sollte das dann bei kleineren Zweirädern anders sein ??
Antwort von Radio Eriwan:
“…im Prinzip nich …”
Fakt ist, es gibt keine Nachrüstpflicht – wenn Du also ein (altes) Fahrzeug hast, an dem von vornherein keine Blinker (Fahrtrichtungsanzeiger) dran waren, müssen da auch keine dran.
Gegenbeispiel – wenn Du ein altes Auto oder ein altes Motorrad (ab Bj. 1962) mit mehr als 125 ccm / 11 KW hast, musst Du die Fahrtrichtungsanzeiger nachrüsten. Bei Kleinkrafträdern, Leichtkrafträdern und Mofas trifft das nicht zu.
Kann man deshalb die (ursprünglich vorhandenen) Blinker einfach ab machen?
Nee, geht auch nicht – die komplette (!) Lichtanlage ist Teil der ABE. Wenn Du daran etwas unzulässig änderst – z.B. entfernst – erlischt die ABE.
Müssen die Blinker funktionieren?
WENN welche dran sind (egal ob Pflicht oder nicht), dann müssen die auch funktionieren. (Die Blinker – wie z.B. in der DDR üblich – einfach nach unten zu drehen, wenn sie nicht funktionieren, ist derzeit nicht mehr gestattet.)
WENN Du also:
)
1. Mit einem Oldtimer-Moped oder z.B. einer Simson S51N unterwegs bist, wo noch nie Blinker dran waren – brauchste auch keine.
2. An so ein Moped nachträglich Blinker angebaut hast, müssen die auch funktionieren.
3. Die Blinker entfernt hast, z.B. von einer S51E … gibts Ärger (sofern das Typschild noch dran ist und man Dir beweisen kann, dass es keine “N” ist.
Gleiches gilt für die TÜV-Abnahme von Leichtkrafträdern – da maulen Prüfer, die normalerweise nur Autos machen gerne mal rum, dass ab Baujahr ’62 Blinker vorgeschrieben sind (TÜV-Link; Fahrtrichtungsanzeiger). Dabei vergessen die Kollegen den §54 StVZO geflissentlich und damit auch, dass die entsprechende Pflicht nur für “richtige” Motorräder gilt.
…man kann eben nicht Spezialist für Alles sein…
Ein freundlicher (!) Hinweis in die richtige Richtung klärt die Sache aber meist recht schnell.
Die Kollegen vom Simson-Forum haben das sehr schön aufgedröselt.
(Die sind ja auch hauptsächlich davon betroffen.)
Für Deine Wette würde ich ein Patt vorschlagen.
Im Prinzip brauchen Kleinkrafträder auch heute keine Blinker – es sei denn, die sind Teil der ABE.
Wenn Du also einen Hersteller findest, der seine Fahrzeuge in Deutschland ohne Blinker hat genehmigen lassen, müssen die auch neu keine haben.
Das macht nur niemand, weil die nationalen Regeln EU-weit unterschiedlich sind, die Zulassung aber EU-weit erfolgt. UND die Zulassung kostet ordentlich Geld, das man mit den Einsparungen der abgespeckten Modelle nicht wieder rein holt.
Nachtrag:
Für die ausschließlich hinteren Blinker gilt das Ganze sinngemäß.
- Wenn das Fahrzeug gar keine Blinker braucht, z.B. weil es noch nie welche hatte und unter §54VAbs.4 StVZO fällt, brauchts hinten natürlich eh keine. (Z.B. Simson S51N)
- Waren ursprünglich nur vorne welche montiert (ABE!) und wurde das zwischenzeitlich nicht geändert, braucht es ebenfalls keine. (z.B. bei einer Simson Schwalbe)
- Wurde das zwischenzeitlich offiziell geändert (neue ABE), müssen auch die hinteren Blinker montiert sein und funktionieren. (z.B. bei einer Aufrüstung von Simson S51N auf den S51E-Stand)
- Hatte das Fahrzeug ursprünglich 4 Blinker (ABE!) müssen auch alle 4 da sein. Das dürfte den allergrößten Teil aller momentan im Verkehr befindlichen Fahrzeuge betreffen.
- Es gibt im Gegensatz zu Autos und großen Motorrädern keine Nachrüstpflicht.
- Allerdings wird Dir – analog den großen Fahrzeugen – auch niemand mehr eine neue ABE mit nur zwei Blinkern ausstellen bzw. bei den 125ern nur zwei Blinker eintragen, wie M-Atze schon sehr richtig geschrieben hat. Für alle alten Fahrzeuge gibts aber Bestandsschutz.